Der ELISABETH - WEINBERG – PREIS
Jugendpreis in Stadt und Landkreis Nienburg

  • Für ein gleichberechtigtes Miteinander
  • Für Zivilcourage
  • Gegen das Vergessen

Der ELISABETH-WEINBERG-PREIS zeichnet junge Menschen aus, die FÜR ein gleichberechtigtes Zusammenleben und GEGEN Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung von Menschen in Stadt und Landkreis Nienburg eintreten.

Er würdigt und ermutigt junge Menschen, die sich ungeachtet der persönlichen Folgen couragiert gegen Gewalt, Unrecht und Ausgrenzung eingesetzt haben.

Er fördert junge Menschen, die Erinnerungsarbeit leisten und Spuren vergangenen Unrechts und Unmenschlichkeit in Stadt und Landkreis Nienburg sichtbar machen.

Zur Geschichte des ELISABETH-WEINBERG-PREISES: Erstmalig zum 9. November 2001 schrieb der „Runde Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt“ gemeinsam mit Stadt und Landkreis Nienburg, dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Nienburg und der Lokalzeitung DIE HARKE unter der Schirmherrschaft von Landrat Werner Siemann und Bürgermeister Peter Brieber den ELISABETH-WEINBERG-PREIS aus. Er erinnert an eine junge Frau aus Nienburg, deren Schicksal stellvertretend für viele Opfer des Nationalsozialismus steht. Sie verleiht der massenhaften Verfolgung und Vernichtung von Menschen Namen und Gesicht und bietet so Identifikationsmöglichkeiten gerade auch für jüngere Menschen.

Elisabeth (‘Liesel’) Weinberg wurde am 30. März 1922 in Hannover geboren, lebte aber mit ihrer Familie in Nienburg, die in der Hafenstraße eine Viehhandlung betrieb. 1937 wurde Elisabeths Vater Leo Weinberg, dem letzten Vorsteher der jüdischen Gemeinde, die Zulassung für den Handel entzogen. Am 28. März 1942 wurde Elisabeth gemeinsam mit ihren Eltern und 16 weiteren Nienburger/innen jüdischen Glaubens in eines der zahlreichen Konzentrationslager verschleppt und ermordet. Sie wurde 19 Jahre alt.

Als Ermutigung zu einem zukunftsgerichteten toleranten und solidarischen Miteinander aller Menschen in der Stadt und im Landkreis Nienburg und in Erinnerung an begangenes Unrecht wird der ELISABETH-WEINBERG-PREIS an junge Menschen vergeben.


Teilnahme:

Die Ausschreibung richtet sich an alle jungen Menschen aus Stadt und Landkreis Nienburg ab dem 12. Lebensjahr. Sie können als Einzelpersonen, als Gruppe oder als Schulklasse teilnehmen.

Bewerbung:

Voraussetzung für die Bewerbung um den ELISABETH-WEINBERG-PREIS ist eine ausführliche Dokumentation des Vorhabens. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Das Vorhaben muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, soll aber so weit fortgeschritten sein, dass eine Bewertung durch die Jury möglich ist.

Vorschläge:

Wer junge Menschen für ihr couragiertes Eintreten gegen Unrecht, Ausgrenzung und Gewalt für die Auszeichnung mit dem ELISABETH- WEINBERG -PREIS vorschlagen möchte, teilt der Jury Namen und Anschrift der/des Vorgeschlagenen unter Beifügung einer schriftlichen Begründung des Vorschlags mit.

Träger/innenkreis:

Der ELISABETH-WEINBERG-PREIS wird getragen vom Landkreis Nienburg, der Stadt Nienburg, dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Nienburg, der Werner-Ehrich-Stiftung, der Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg und dem Runden Tisch gegen Rassismus und rechte Gewalt. Schirmherren sind der Landrat des Landkreises Nienburg und der Bürgermeister der Stadt Nienburg. Preisgeld: Der ELISABETH-WEINBERG-PREIS ist mit 2000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird aus Beiträgen der Trägerinnen und Träger, aber auch aus eingeworbenen Sponsorengeldern finanziert. Es sollte von den Preisträger/innen der Zielsetzung des Preises entsprechend verwendet werden.

Die Jury:

Eine Jury entscheidet über die Vergabe und Aufteilung des Preisgeldes. Ihr gehören an: die Landrätin/der Landrat des Landkreises Nienburg, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Nienburg, die/der Vorsitzende des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Nienburg, je ein Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung und der Werner Ehrich-Stiftung, ein Mitglied des „Runden Tisches gegen Rassismus und rechte Gewalt“ sowie je ein Mitglied des Kreis- und des Stadtschüler/innen/rates. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und rechtlich nicht anfechtbar. Bei ihrer Bewertung der Vorschläge legt die Jury die folgenden Kriterien zu Grunde:

  • Vorbildfunktion in der Handlung - Sichtbare Eigeninitiative in Entwicklung und Ausführung
  • Kommunikative Wirkung der Handlung bzw. des Projektes
  • Nachhaltigkeit

Einsendeschluss:

Die Bewerbungen sollen in jedem Jahr bis zum Beginn der Sommerferien eingegangen sein und werden an folgende Adresse geschickt: Landkreis Nienburg Büro des Landrates, Stichwort: ELISABETH-WEINBERG-PREIS Kreishaus am Schlossplatz, 31582 Nienburg.

Fristverlängerung bis zum 30. September 2020

E-Mail: Vorschlag(und)elisabeth-weinberg-preis.de

Preisverleihung:

Der Preis wird verliehen im Rahmen des Gedenkens an die Pogromnacht des 9. November 1938. Spendenkonto: Stadt Nienburg, Konto-Nr.: 373 712, Sparkasse Nienburg, BLZ: 256 501 06 (Spendenbescheinigung) Verwendungszweck: Spende WEINBERG-PREIS Kostenstelle 1510.314810.